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Der Beruf des Blindenführhund-Ausbilders oder Blindenführhund-Trainers ist in Deutschland kein anerkannter Ausbildungsberuf.
Folglich gibt es auch keine Richtlinien, welche die Dauer, die Inhalte oder die Prüfungen regeln.
Diese Vorraussetzungen sollte ein künftiger Blindenführhund-Ausbilder mitbringen:
- mindestens 18 Jahre alt sein
- abgeschlossene Ausbildung im sozialen oder tierpflegerischen Bereich
- die Fähigkeit zum selbstständigem Arbeiten
- Engagement
- Flexibilität
- Geduld im Umgang mit Menschen und Hunden
- Führerschein Klasse 3
- Sicher im Umgang mit Blinden
- körperliche Fitneß
- Bereitschaft, draußen zu arbeiten, flexible Arbeitszeiten in Kauf zu nehmen und Überstunden zu machen
- Kenntnisse über das Lernverhalten von Hunden
Dafür erwartet den späteren Blindenführhund-Trainer ein abwechslungsreicher und verantwortungsvoller Beruf.
Lerninhalte während der Ausbildung
- Zucht und Auswahl von späteren Blindenführhunden
- Hundepflege
- Grundausbildung/Ausbildung der Hunde
- Einweisung des Blinden mit seinem zukünftigen Führhund
Wenn der Führhundtrainer den Blinden mit seinem Führhund zusammenbringt, müssen sich beide erst aneinander gewöhnen
und kennenlernen, ebenso wird der Blinde auf den Hund geschult. Dies geschieht in der Regel am Ort der Blindenführhundschule.
Wenn sich dann ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis zwischen dem Blinden und dem Hund gebildet hat, wird die Schulung des
neuen Teams am Wohnort des Blinden fortgesetzt. Beide Lernabschnitte betreut und begleitet der Hundeausbilder. Noch ist der
Ausbilder zwischen dem Blinden und dem Hund eine Art Vermittler, der sich aber mit steigender Sicherheit und Vertrautheit des
Blinden/Hund-Teams mehr und mehr zurückzieht. Ein Blinder vertraut seinem Führhund sein Leben an. Eine gewissenhafte Ausbildung
des Hundes und eine sorgfältige Zusammenstellung des Mensch/Hund-Teams ist deshalb sehr wichtig!
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