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Kurzbeschreibung, Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick
Charakteristisch für die Tätigkeit der Tierheilpraktiker/innen ist das Anregen und Unterstützen der Selbstheilungs- und Ordnungskräfte des Tierorganismus.
Das Ziel dabei ist, die natürliche Ordnung und Funktionstüchtigkeit wieder herzustellen und so zum einen zur Linderung von Leiden, zum anderen zur
Vorbeugung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen beizutragen. Tierheilpraktiker/innen wenden vorwiegend naturheilkundliche Erkenntnisse und Methoden an.
Die Ausbildung im Überblick
Bei der Ausbildung zum/zur Tierheilpraktiker/in handelt es sich um eine schulische Ausbildung, die an Tierheilpraktikerschulen oder Schulen für Naturheilkunde
durchgeführt wird. Die Ausbildung kann als berufliche Erstausbildung absolviert werden, aber auch als Fortbildung für Tierhalter/innen, Tierzüchter und
Tierzüchterinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Tierheimen, Zoologischen Gärten oder Tierarztpraxen. Sie enthält in der Regel theoretische und praktische
Ausbildungsanteile. Die Ausbildung ist rechtlich nicht geregelt. Die Ausbildung dauert in der Vollzeitform in der Regel 2 Jahre, in verschiedenen Teilzeitformen
(Blockunterricht, Wochenendveranstaltungen und so weiter) 8-36 Monate. Als Fernunterricht mit Nahunterricht beträgt die Ausbildungsdauer zwischen 12 und 24 Monate.
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