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Foto: Arbeitsamt |
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Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick
Eine wichtige Rolle gerade in Tierheimen und Tierpensionen spielt das Aufnehmen und Eingewöhnen von Neuzugängen. Speziell in Tierheimen beraten die Tierpfleger/innen Interessenten,
die sich ein Tier aus dem Tierheim anschaffen möchten,oder sie beraten und betreuen Kunden, die ihr Haustier für eine gewisse Zeit in einer Tierpension unterbringen möchten. Weiterhin
führen sie alle tierpflegerischen Tätigkeiten durch, füttern die Tiere, reinigen die Tierunterkünfte und halten sie instand, zum Teil assistieren sie auch bei bei tierärztlichen
Untersuchungen. Bei ihrer Arbeit achten sie darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Tiere eingehalten werden.
In Tierheimen und Tierpensionen arbeiten die Tierpfleger/innen dieser Fachrichtung sowohl in Freigehegen als auch in geschlossenen Tierunterkünften.
Die Ausbildung im Überblick
Tierpfleger/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet.
Dieser Beruf wird in Industrie und Handel in den folgenden Fachrichtungen angeboten:
- Tierheim- und Pensionstierpflege
- Haus- und Versuchstierpflege
- Zootierpflege
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Quelle: Arbeitsamt
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